Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ab dem 01.06.2025
Wir wissen, dass AGB nicht gerade zur Lieblingslektüre gehören – deshalb haben wir das Wichtigste zusammengefasst: Uns liegt viel daran, dass unsere Transporte reibungslos ablaufen und wir zufriedene Kunden haben. Das klappt am besten, wenn wir gut zusammenarbeiten.
Aus Kundensicht lohnt es sich, bei Fragen oder Unsicherheiten frühzeitig den Kundenservice zu kontaktieren.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und eine gute (Transport-)Fahrt!
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der transportami GmbH. Sie finden Anwendung auf alle Verträge über die Durchführung von Transportdienstleistungen und gegebenenfalls zusätzliche Dienstleistungen, einschließlich Versicherungsleistungen, unabhängig von der Art, wie diese Verträge zustande gekommen sind.
In diesem Dokument beziehen sich die Begriffe 'uns' und 'wir' auf die transportami GmbH.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Teil des Vertrags, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich zugestimmt. Unser Stillschweigen auf abweichende Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
Unsere Preisangaben erfolgen grundsätzlich in Euro (EUR). Für Lieferungen der Schweiz weisen wir die Preise in Schweizer Franken (CHF) aus.
Die Erteilung eines Auftrags kann über das Formular auf unserer Website, mittels bereitgestellter API oder per E-Mail erfolgen. Nach der Auftragserteilung wird die Auftragsannahme dem Auftraggeber per E-Mail bestätigt.
Bei der Auftragserfassung ist es erforderlich, dass der Auftraggeber alle Angaben gemäß dem aktuell gültigen Formular auf unserer Website vollständig ausfüllt. Dazu gehören mindestens jene Informationen, die auf der Website als obligatorisch gekennzeichnet sind.
Individuelle Hinweise auf Zufahrtsbeschränkungen (Ziffer 8.5) oder Fahrzeugrestriktionen (Ziffer 7.6) müssen uns vor der Auftragserfassung vom Auftraggeber mitgeteilt werden, damit wir entscheiden können, ob wir den Auftrag ausführen können. Zusätzliche Kosten, die beispielsweise durch fehlerhafte Angaben im Formular, Zufahrtsbeschränkungen oder Fahrzeugrestriktionen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen.
Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber per E-Mail zugestellt. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald diese Auftragsbestätigung erfolgt ist.
Buchungen können vom Auftraggeber bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des geplanten Abholtags kostenfrei storniert werden. Dieses Recht zur kostenfreien Stornierung innerhalb der genannten Frist steht auch uns zu. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer erfolgen.
Es muss ein vollständiger Kalendertag zwischen Storno und geplantem Abholtag liegen, damit die Stornierung kostenlos ist. Beispiel: Eine Sendung soll am 24. August abgeholt werden. Wenn die E-Mail zur Stornierung am 22. August um 23.59 Uhr bei uns im Postfach ist, ist die Stornierung kostenlos.
Stornierungen durch den Auftraggeber, die nicht der in Ziffer 3.1 festgelegten Frist entsprechen, sind kostenpflichtig. In solchen Fällen wird eine Ausfallpauschale erhoben, die bis zu 100% des vereinbarten Frachtgelds betragen kann. Wir empfehlen unseren Auftraggebern daher dringend, im Falle einer notwendigen Stornierung umgehend Kontakt mit unserem Kundenservice aufzunehmen. Dies ermöglicht es uns, unnötige Fahrten zu vermeiden und die Höhe der Ausfallpauschale unter Umständen zu reduzieren.
Wir behalten uns das Recht vor, einen Auftrag zu stornieren, falls eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Folgende Güter sind vom Versand ausgeschlossen und dürfen uns nicht zum Transport oder zur Lagerung übergeben werden:
Der Inhalt der Ware kann im Rahmen der Auftragserfassung vom Kunden angegeben werden. Eine Prüfung oder inhaltliche Kontrolle durch uns erfolgt nicht.
Derzeit bieten wir über das Formular auf unserer Website keinen Transport von Gefahrgütern an (s. Ziffer 5.1).
Beim Transport von wertvollen Gütern (mind. 100 EUR/kg) oder diebstahlgefährdeten Gütern muss uns der Auftraggeber in jedem Fall vorgängigen schriftlichen über Art und Wert des Gutes und das bestehende Risiko informieren.
Zu den diebstahlgefährdeten Gütern zählen u.a.:
Sollten Unsicherheiten oder Zweifel bezüglich der Versendbarkeit bestimmter Güter bestehen, bitten wir den Auftraggeber, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen.
Gefahrgüter sind gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) festgelegt. Derzeit bieten wir über das Formular auf unserer Website keinen Transport von Gefahrgütern an.
Auftraggeber, die den Transport von Gefahrgütern wünschen, können jedoch individuelle Anfragen per E-Mail oder durch Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice stellen.
Derzeit bieten wir über das Formular auf unserer Website keine Transporte von Teil- und Komplettladungen an.
Auftraggeber, die den Transport von Teil- oder Komplettladungen wünschen, können jedoch individuelle Anfragen per E-Mail oder durch Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice stellen.
Der Auftraggeber besitzt zur Konkretisierung der Leistungen ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sollten diese Anweisungen unklar oder nicht umsetzbar sein, behalten wir uns das Recht vor, eigenverantwortlich und nach bestem Wissen zu handeln.
Generell folgen wir den Anweisungen des Auftraggebers. Bei offensichtlichen Fehlern oder der Unmöglichkeit der Umsetzung einer Anweisung werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen. Falls der Auftraggeber trotzdem auf der Durchführung besteht, übernehmen wir keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die durch die Befolgung dieser Anweisung entstehen.
Alle Ansprüche, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben, sind direkt an uns zu richten. Unser Kundenservice steht unter service@transportami.com zur Verfügung.
Die Beförderung der Güter wird von unseren Transportpartnern durchgeführt, mit denen wir Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Sowohl wir als auch unsere Partner stellen sicher, dass die Transporte gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
Die Entscheidung über die zu verwendenden Transportmittel obliegt unseren Transportpartnern, die diese gemäß ihrem professionellen Ermessen treffen.
Falls eine Ware aufgrund von Unzustellbarkeit länger als drei Arbeitstage beim Transportpartner verbleibt, werden wir ab dem vierten Werktag eine Lagergebühr erheben. Diese Gebühr beträgt 1,00 EUR (1,00 CHF) pro Tag für jeden von der Ware belegten Europaletten-Stellplatz. Bei Waren, die weniger Platz als einen Europaletten-Stellplatz beanspruchen, wird ebenfalls ein Mindestbetrag von 1,00 EUR (1,00 CHF) pro Tag als Lagergebühr berechnet. Die Ein- und Auslagerung wird mit je 5,00 EUR (5,00 CHF) pro Palettenstellplatz verrechnet.
Im Falle einer erfolglosen Zustellung oder Abholung behalten wir uns das Recht vor, dem Auftraggeber den doppelten Frachtpreis für einen erneuten Zustellungs- oder Abholversuch in Rechnung zu stellen. Falls die Ware aus einem spezifischen Grund an den Absender zurückgesendet wird, ohne dass ein weiterer Zustellversuch unternommen wird, entstehen zusätzliche Kosten für den Rücktransport der Ware, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden
Zusätzlich gilt, dass bei Verzögerungen bei der Abholung oder Zustellung an den jeweiligen Adressen ab einer Wartezeit von 15 Minuten eine Gebühr von 30 EUR (30 CHF) für jede angefangene 15 Minuten erhoben wird.
Falls die zu transportierenden Mengen, Gewichte oder Volumina bei Abholung abweichend zu den Angaben des Auftraggebers sind, steht es uns frei die Differenz zu den regulären Transportkosten und 30,00 EUR (30,00 CHF) Bearbeitungsgebühr nachträglich abzurechnen. Bei Verladung von Mengen, die geringer als beauftragt ausfallen, hat der Auftraggeber kein Recht auf Erstattung.
Die angegebenen Termine für Abholungen und Zustellungen sind als voraussichtliche Zeitfenster zu verstehen. Die angeführten Laufzeiten entsprechen den üblichen Zeitspannen für die jeweiligen Strecken. Allerdings können wir die Einhaltung dieser Laufzeiten nicht garantieren, da unvorhersehbare Faktoren wie Verkehrsbehinderungen oder Wartezeiten bei anderen Auftraggebern zu Verzögerungen führen können.
Obwohl wir uns stets bemühen, pünktlich zu sein, besteht im Falle von Abweichungen von den kommunizierten Zeitpunkten für Abholung und Zustellung kein Anspruch auf Schadensersatz.
Die Zufahrt zu den vom Auftraggeber angegebenen Adressen für Abholung und Zustellung muss uneingeschränkt mit einem handelsüblichen 2-Achs-LKW (Gesamtgewicht bis 18 Tonnen, Länge ca. 10 Meter, Breite 2,5 Meter, Höhe 4 Meter) möglich sein.
Einschränkungen hinsichtlich der Zufahrtsmöglichkeit sind uns vom Auftraggeber ausdrücklich und unaufgefordert vor Erteilung des Auftrags mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Verzögerungen oder Zusatzkosten. Diese werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt
Sind aufgrund von Wetter oder Verkehrsereignissen Strecken gesperrt und kann die Ware deshalb nicht oder nur verspätet zugestellt werden, entsteht kein Haftungsanspruch
Muss bei einem Absender oder Empfänger eine Rampe oder Zeitfenster gebucht werden, so sind diese Zusatzkosten nicht im Transportpreis inkludiert.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich die Güter zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort an unseren Transportpartner zu übergeben.
In der Regel führen wir unsere Transporte als Stückgutverkehr (Sammelladungsverkehr) durch. Das bedeutet, dass Waren von verschiedenen Auftraggebern gemeinsam transportiert werden. Aus diesem Grund muss das Transportgut angemessen für den Stückguttransport verpackt und gekennzeichnet sein, um eine sichere Beförderung auch bei mehrfacher Umladung (Umschlag) zu gewährleisten. Alle Transportgüter müssen transportsicher verpackt sein.
Für die Be- und Entladung ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern dies nicht explizit mit uns anders vereinbart wurde. Der Fahrer oder die Fahrerin hilft in der Regel mit.
Der Auftraggeber hat die Übergabe und die Annahme der Ware sicherzustellen. Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggeber uns alle erforderlichen Informationen zu übermitteln.
Die Zufahrt zum Abhol- und Anlieferort müssen die Fahrzeugrestriktionen vom Auftraggeber (s. Ziffer 7.6) beachtet werden. Ist die Zufahrt nur mit kleineren Fahrzeugen oder Spezialfahrzeugen möglich, muss uns dies vorgängig mitgeteilt und im Auftrag beschrieben sein. Dadurch anfallende Zusatzkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt bei Zufahrtsbeschränkungen vom Auftrag zurückzutreten. Der Abhol- und Lieferort muss über eine öffentliche Strasse erreichbar sein.
Für unsere Dienstleistungen gelten die Preise, wie sie auf unserer Website angegeben sind, zuzüglich der Mehrwertsteuer in der angegebenen Währung. Der Mehrwertsteuerbetrag wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die genannten Preise/Tarife gelten für alle Ortschaften, die über öffentliche Straßen regulär erreichbar sind. Zusatzkosten für Anschlussfahrten, insbesondere im Zusammenhang mit Bergbahnen, Seilbahnen, Fähren oder vergleichbaren Transportmitteln, sind grundsätzlich nicht im Preis inbegriffen und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Die angebotenen Zahlungsmethoden können je nach Land variieren (Kreditkarte, Paypal, Rechnung etc.) und sind im Zahlungsprozess ersichtlich. In bestimmten Fällen bieten wir registrierten Kunden die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungserhalt an. In diesem Fall ist die Zahlung innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Bei der Buchung eines Transports erhalten unsere Auftraggeber einen Rechnungsbeleg in elektronischer Form.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, uns das Sendungsgut in versandfertigem Zustand zu übergeben. Dabei trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für eine angemessene, transport- und lagergerechte Verpackung des Gutes.
Zusätzlich ist es erforderlich, dass der Auftraggeber das Sendungsgut auf geeigneten Ladehilfsmitteln, wie zum Beispiel Paletten, für den Transport vorbereitet, damit der Umschlag der Ware gewährleistet ist.
Anweisungen oder Hinweise auf der Verpackung, die eine spezielle Behandlung des Gutes erfordern, sind für uns nicht bindend. Sie entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung, für eine sichere Verpackung des Sendungsgutes zu sorgen, die sowohl für den Transport als auch für die Lagerung geeignet ist.
Wir sind nicht verpflichtet, die Verpackung der Ware auf ihre Transportsicherheit hin zu überprüfen. Sollte jedoch offensichtlich sein, dass die Ware nicht transportsicher verpackt ist, behalten wir uns das Recht vor, die Annahme der Ware zu verweigern. Die daraus entstehende Anfahrt gilt als kostenpflichtige vergebliche Anfahrt.
Transportami ist von jeglicher Haftung befreit, falls Verlust, Beschädigung oder die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen sind. In diesem Fall kommen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse zur Anwendung.
Für die Beschriftung der Verpackungseinheiten ist der Auftraggeber verantwortlich. Als Mindestangaben pro Verpackungseinheit sind die Versender- und Empfängeradresse notwendig. Jedes einzelne Packstück muss mit einer Etikette versehen sein.
Innerhalb Deutschlands unterliegt unsere Haftung den Bestimmungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie den gesetzlichen Vorschriften gemäß den §§ 407 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB). Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadensort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen EUR je Schadenfall sowie 2,5 Millionen EUR je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Für Transporte innerhalb der Schweiz gelten die Frachtführerhaftungsbestimmungen (FFHB) & AGB ASTAG und für Transporte innerhalb der Niederlande die AVC General Transport Conditions in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Für Aufträge, welche vom Versand ausgenommene Güter nach Ziffer 4.1 betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für anmeldepflichtige Güter nach Ziffer 4.2, die nicht vorgängig schriftlich mit uns abgestimmt wurden. Eine Lagerinhaltsversicherung gilt nur bei schriftlicher Vereinbarung.
Wir bieten somit Haftung gemäß den länderspezifischen, gesetzlichen Bestimmungen für Spediteure. Zusätzlich kann in der Europäischen Union auf Kundenwunsch hin eine Warentransportversicherung abgeschlossen werden, um einen umfassenderen Schutz für Sendungen zu gewährleisten. Detaillierte Informationen zu Haftungsgrenzen und zusätzlichen Versicherungsoptionen sind auf der Versicherungsseite von transportami aufgelistet. Bei individuellen Fragen hilft unser Kundenservice weiter.
Sofern der Auftraggeber eine Transportversicherung über uns beauftragt, wird diese gemäß den angegebenen Bedingungen abgeschlossen. Wir übernehmen jedoch keine Prüfung, ob die zu transportierenden Güter grundsätzlich versicherbar sind oder ob eine Versicherung im konkreten Fall sinnvoll bzw. wirtschaftlich ist. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, sich rechtzeitig über die Versicherbarkeit und den Nutzen einer Versicherung für die jeweiligen Güter zu informieren (DTV-Güter 2008).
Reklamationen bedürfen einer aussagekräftigen Fotodokumentation. Diese ist vom Auftraggeber an unseren Kundenservice zu senden. Offene Schäden müssen bei der Anlieferung äußerlich erkennbar und unverzüglich auf dem Lieferschein vermerkt werden. Verdeckte Schäden sind sofort nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung, an uns zu melden.
Der Tausch von Europaletten, Gibo Boxen, IBC, Rahmen und Deckel ist bei Zustellung an Privatkunden nicht möglich. Sie gelten hier als Bestandteil der Verpackung.
In folgenden Ländern können Europaletten bei Gewerbekunden getauscht werden:
Sollten wir beim Empfänger keine Paletten zum Tausch erhalten, so entsteht ein Schuldverhältnis zwischen dem Transportpartner und dem Warenempfänger. Der Transportpartner ist berechtigt die nicht getauschten Paletten dem Warenempfänger separat zu verrechnen.
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch auch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Erweist eine Klausel dieser Vereinbarung als ungültig, so behalten die restlichen Klauseln weiterhin ihre Gültigkeit.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp, Frachtführerhaftungsbestimmungen (FFHB) & AGB ASTAG und die AVC General Transport Conditions in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Gerichtsstand ist Eschweiler.