Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der transportami GmbH. Sie finden Anwendung auf alle Verträge über die Durchführung von Transportdienstleistungen und gegebenenfalls zusätzliche Dienstleistungen, einschließlich Versicherungsleistungen, unabhängig von der Art, wie diese Verträge zustande gekommen sind.
In diesem Dokument beziehen sich die Begriffe 'uns' und 'wir' auf die transportami GmbH.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Teil des Vertrags, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich zugestimmt. Unser Stillschweigen auf abweichende Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
Die Erteilung eines Auftrags kann über das Formular auf unserer Website, mittels bereitgestellter API oder per E-Mail erfolgen. Nach der Auftragserteilung wird die Annahme der Buchung dem Auftraggeber ausdrücklich per E-Mail bestätigt.
Bei der Auftragserfassung ist es erforderlich, dass der Auftraggeber sämtliche Angaben gemäß dem aktuell gültigen Formular auf unserer Website vollständig ausfüllt. Dazu gehören mindestens jene Informationen, die auf der Website als obligatorisch gekennzeichnet sind.
Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber per E-Mail zugestellt. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald diese Auftragsbestätigung erfolgt ist.
Buchungen können vom Auftraggeber bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des geplanten Abholtags kostenfrei storniert werden. Dieses Recht zur kostenfreien Stornierung innerhalb der genannten Frist steht auch uns zu. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer erfolgen.
Es muss ein vollständiger Kalendertag zwischen Storno und geplantem Abholtag liegen, damit die Stornierung kostenlos ist. Beispiel: Eine Sendung soll am 24. August abgeholt werden. Wenn die E- Mail zur Stornierung am 22. August um 23.59 Uhr bei uns im Postfach ist, ist die Stornierung kostenlos.
Stornierungen durch den Auftraggeber, die nicht der in Ziffer 3.1 festgelegten Frist entsprechen, sind kostenpflichtig. In solchen Fällen wird eine Ausfallpauschale erhoben, die bis zu 100% des vereinbarten Frachtgelds betragen kann. Wir empfehlen unseren Auftraggebern daher dringend, im Falle einer notwendigen Stornierung umgehend Kontakt mit unserem Kundenservice aufzunehmen. Dies ermöglicht es uns, unnötige Fahrten zu vermeiden und die Höhe der Ausfallpauschale unter Umständen zu reduzieren.
Wir behalten uns das Recht vor, einen Auftrag zu stornieren, falls eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Der Auftraggeber hat unrichtige Angaben hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit gemacht.
Der Auftraggeber hat vor Durchführung der Buchung nicht alle erforderlichen Angaben gemäß der in Ziffer 2.2 festgelegten Anforderungen bereitgestellt oder falsche Angaben gemacht.
Es liegen Tatsachen vor, die auf ein betrügerisches Vorgehen des Auftraggebers oder einer vom
Vertrag betroffenen Partei hinweisen.
Folgende Güter sind vom Versand ausgeschlossen und dürfen uns nicht zum Transport oder zur Lagerung übergeben werden:
Derzeit bieten wir über das Formular auf unserer Website keinen Transport von Gefahrgütern an (s. Ziffer 5.1).
Beim Transport von wertvollen Gütern (mind. 100 EUR/kg) oder diebstahlgefährdeten Gütern muss uns der Auftraggeber in jedem Fall vorgängigen schriftlichen über Art und Wert des Gutes und das bestehende Risiko informieren.
Zu den diebstahlgefährdeten Gütern zählen u.a.:
Sollten Unsicherheiten oder Zweifel bezüglich der Versendbarkeit bestimmter Güter bestehen, bitten wir den Auftraggeber, sich umgehend mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen.
Gefahrgüter sind gemäss dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) festgelegt. Derzeit bieten wir über das Formular auf unserer Website keinen Transport von Gefahrgütern an.
Auftraggeber, die den Transport von Gefahrgütern wünschen, können jedoch individuelle Anfragen per E-Mail oder durch direkte Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice stellen.
Derzeit bieten wir über das Formular auf unserer Website keine Transporte von Teil- und Komplettladungen an.
Auftraggeber, die den Transport von Teil- oder Komplettladungen wünschen, können jedoch individuelle Anfragen per E-Mail oder durch direkte Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice stellen.
Der Auftraggeber besitzt zur Konkretisierung der Leistungen ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sollten diese Anweisungen unklar oder nicht umsetzbar sein, behalten wir uns das Recht vor, eigenverantwortlich und nach bestem Wissen zu handeln.
Generell folgen wir den Anweisungen des Auftraggebers. Bei offensichtlichen Fehlern oder der Unmöglichkeit der Umsetzung einer Anweisung werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen. Falls der Auftraggeber trotzdem auf der Durchführung besteht, übernehmen wir keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die durch die Befolgung dieser Anweisung entstehen.
Alle Ansprüche, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben, sind direkt an uns zu richten. Unser Kundenservice steht unter service@transportami.com zur Verfügung.
Die Beförderung der Güter wird von unseren Transportpartnern durchgeführt, mit denen wir Kooperationsverträge haben. Sowohl wir als auch unsere Partner stellen sicher, dass die Transporte gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
Die Entscheidung über die zu verwendenden Transportmittel obliegt unseren Transportpartnern, die diese gemäß ihrem professionellen Ermessen treffen.
Falls eine Ware aufgrund von Unzustellbarkeit länger als drei Arbeitstage beim Transportpartner verbleibt, werden wir ab dem vierten Werktag eine Lagergebühr erheben. Diese Gebühr beträgt 1,00 EUR (1,00 CHF) pro Tag für jeden von der Ware belegten Europaletten-Stellplatz. Bei Waren, die weniger Platz als einen Europaletten-Stellplatz beanspruchen, wird ebenfalls ein Mindestbetrag von 1,00 EUR (1,00 CHF) pro Tag als Lagergebühr berechnet. Die Ein- und Auslagerung wird mit je 5,00 EUR (5,00 CHF) pro Palettenstellplatz verrechnet.
Im Falle einer erfolglosen Zustellung oder Abholung behalten wir uns das Recht vor, dem Auftraggeber den doppelten Frachtpreis für einen erneuten Zustellungs- oder Abholversuch in Rechnung zu stellen. Falls die Ware aus einem spezifischen Grund an den Absender zurückgesendet wird, ohne dass ein weiterer Zustellversuch unternommen wird, entstehen zusätzliche Kosten für den Rücktransport der Ware.
Zusätzlich gilt, dass bei Verzögerungen bei der Abholung oder Zustellung an den jeweiligen Adressen ab einer Wartezeit von 20 Minuten eine Gebühr von 30 EUR (30 CHF) für jede angefangene 20 Minuten erhoben wird.
Im Falle, dass die zu transportierenden Mengen, Gewichte oder Volumina bei Abholung, abweichend zu den Angaben des Auftraggebers sind, steht es uns frei die Differenz zu den regulären Transportkosten und 25,00 EUR (25,00 CHF) Bearbeitungsgebühr nachträglich abzurechnen. Bei Verladung von Mengen, die geringer als beauftragt ausfallen, hat der Auftraggeber kein Recht auf Erstattung.
Die angegebenen Termine für Abholungen und Zustellungen sind als voraussichtliche Zeitfenster zu verstehen. Die angeführten Laufzeiten entsprechen den üblichen Zeitspannen für die jeweiligen Strecken. Allerdings können wir die Einhaltung dieser Laufzeiten nicht garantieren, da unvorhersehbare Faktoren wie Verkehrsbehinderungen oder Wartezeiten bei anderen Auftraggebern zu Verzögerungen führen können.
Obwohl wir uns stets bemühen, pünktlich zu sein, besteht im Falle von Abweichungen von den kommunizierten Zeitpunkten für Abholung und Zustellung kein Anspruch auf Schadensersatz.
Ist die Zufahrt zu einer angegebenen Adresse mit einem gewöhnlichen 2-Achs LKW mit 18 Tonnen Gesamtgewicht nicht möglich, so muss dies im Auftrag explizit erwähnt werden. Allfällige Zusatzkosten, die durch den Einsatz spezieller Fahrzeuge entstehen, werden weiter verrechnet.
Sind aufgrund von Wetter oder Verkehrsereignissen Strecken gesperrt und kann die Ware deshalb nicht oder nur verspätet zugestellt werden, entsteht kein Haftungsanspruch
Muss bei einem Absender oder Empfänger eine Rampe oder Zeitfenster gebucht werden, so sind diese Zusatzkosten nicht im Transportpreis inkludiert.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Güter zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort an unseren Transportpartner zu übergeben.
In der Regel führen wir unsere Transporte als Stückgutverkehr (Sammelladungsverkehr) durch. Das bedeutet, dass Waren von verschiedenen Auftraggebern gemeinsam transportiert werden. Aus diesem Grund muss das Transportgut angemessen für den Stückguttransport verpackt und gekennzeichnet sein,
um eine sichere Beförderung auch bei mehrfacher Umladung (Umschlag) zu gewährleisten. Alle Transportgüter müssen transporttüchtig verpackt sein.
Für die Be- und Entladung ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern dies nicht explizit mit uns anders vereinbart wurde. Der Fahrer hilft in der Regel mit.
Der Auftraggeber hat die Übergabe und die Annahme der Ware sicherzustellen. Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggeber uns alle erforderlichen Informationen zu übermitteln.
Die Zufahrt zum Abhol- und Anlieferort muss für einen LKW mit einem Gesamtgewicht von 18 Tonnen gewährleistet sein. Ist die Zufahrt nur mit kleineren Fahrzeugen möglich, muss dies im Auftrag vermerkt sein. Anfallende Zusatzkosten für Spezialfahrzeuge werden weiter verrechnet. Wir sind berechtigt bei Zufahrtsbeschränkungen vom Auftrag zurückzutreten. Der Abhol- und Lieferort muss über eine öffentliche Strasse erreichbar sein.
Für unsere Dienstleistungen gelten die Preise, wie sie auf unserer Website angegeben sind, zuzüglich der Mehrwertsteuer in der angegebenen Währung. Der Mehrwertsteuerbetrag wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Als Zahlungsmethoden akzeptieren wir Kreditkarte, PayPal oder Rechnung. Zusätzlich können länderspezifische Zahlungsmethoden hinzukommen. In bestimmten Fällen bieten wir registrierten Kunden die Möglichkeit der Überweisung nach Erhalt der Rechnung an. In diesem Fall ist die Zahlung innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Bei der Buchung eines Transports erhalten unsere Auftraggeber einen Rechnungsbeleg in elektronischer Form.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, uns das Sendungsgut in versandfertigem Zustand zu übergeben. Dabei trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für eine angemessene, transport- und lagergerechte Verpackung des Gutes.
Zusätzlich ist es erforderlich, dass der Auftraggeber das Sendungsgut auf geeigneten Ladehilfsmitteln, wie zum Beispiel Paletten, für den Transport vorbereitet, damit der Umschlag der Ware gewährleistet ist.
Anweisungen oder Hinweise auf der Verpackung, die eine spezielle Behandlung des Gutes erfordern, sind für uns nicht bindend. Sie entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung, für eine sichere Verpackung des Sendungsgutes zu sorgen, die sowohl für den Transport als auch für die Lagerung geeignet ist.
Wir sind nicht verpflichtet, die Verpackung der Ware auf ihre Transportsicherheit hin zu überprüfen. Sollte jedoch offensichtlich sein, dass die Ware nicht transportsicher verpackt ist, behalten wir uns das Recht vor, die Annahme der Ware zu verweigern. Die daraus entstehende Anfahrt gilt als kostenpflichtige vergebliche Anfahrt.
Transportami ist von jeglicher Haftung befreit, falls Verlust, Beschädigung oder die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen sind. In diesem Fall kommen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse zur Anwendung.
Innerhalb Deutschlands unterliegt unsere Haftung den Bestimmungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie den gesetzlichen Vorschriften gemäß den §§ 407 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB). Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadensort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen EUR je Schadenfall sowie 2,5 Millionen EUR je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Für Transporte innerhalb der Schweiz gelten die FFHB Frachtführerhaftungsbestimmungen (AGB ASTAG) und für Transporte innerhalb der Niederlande die AVC General Transport Conditions in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Für Aufträge, welche vom Versand ausgenommene Güter nach Ziff. 4 betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Eine Lagerinhaltsversicherung gilt nur bei schriftlicher Vereinbarung.
Wir bieten somit Haftung gemäß den länderspezifischen, gesetzlichen Bestimmungen für Spediteure. Zusätzlich kann auf Kundenwunsch hin eine Warentransportversicherung abgeschlossen werden, um einen umfassenderen Schutz für Sendungen zu gewährleisten. Detaillierte Informationen zu Haftungsgrenzen und zusätzlichen Versicherungsoptionen finden Sie auf der Versicherungsseite von transportami. Bei individuellen Fragen hilft unser Kundenservice weiter.
Der Tausch von Europaletten, Gibo Boxen, IBC, Rahmen und Deckel ist bei Zustellung an Privatkunden nicht möglich. Sie gelten hier als Bestandteil der Verpackung.
In folgenden Ländern können Europaletten bei Gewerbekunden getauscht werden:
Sollten wir beim Empfänger keine Paletten zum Tausch erhalten, so entsteht ein Schuldverhältnis zwischen dem Transportpartner und dem Warenempfänger. Der Transportpartner ist berechtigt die nicht getauschten Paletten dem Warenempfänger separat zu verrechnen.
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch auch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Erweist eine Klausel dieser Vereinbarung als ungültig, so behalten die restlichen Klauseln weiterhin ihre Gültigkeit.
Gerichtsstand ist Eschweiler.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp, FFHB Frachtführerhaftungsbestimmungen (AGB ASTAG) und die AVC General Transport Conditions in ihrer jeweils gültigen Fassung.