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Transportversicherung

Brauche ich eine Transportversicherung?

Der Abschluss einer Transportversicherung ist nicht zwingend notwendig, aber kann einem im Falle eines Transportschadens das böse Erwachen ersparen. Denn die Standardhaftung des Spediteurs fällt in der Regel sehr gering aus. Wir haben nachfolgend ein Beispiel zusammengestellt, um den Unterschied zwischen der Haftung des Spediteurs und dem Abschluss einer Transportversicherung deutlich zu machen:

Beispiel:

Ein neues Fahrrad im Wert von 10.000 EUR wird von Aachen nach München transportiert. Das Sendungsgewicht beträgt 10 kg. Beim Entladen entsteht ein Totalschaden. Gemäss gesetzlicher Haftung (HGB) sind gerade mal 100 EUR versichert. Dahingegen kommt die Transportversicherung für den gesamten Schaden auf. Mit dieser Formel könnt ihr den Wert berechnen:

HGB (geseztliche Haftung): 8,33 SZR* (ca. 10 EUR) x 10 kg = 83,3 SZR (ca. 100 EUR) Transportversicherung: 10.000 EUR (volle Ersatzleistung)

* Das Sonderziehungsrecht (SRZ) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds und wird täglich neu festgesetzt. Wer den genauen Kurs wissen will, kann diesen online abfragen. In den vergangenen Jahren lag der Umrechnungskurs für 1 SRZ bei ca. 1.20 EUR.

Was muss ich beachten, damit die Transportversicherung im Schadensfall greift?

Es gibt einige Punkte zu beachten, damit die Transportversicherung für einen Schaden oder Verlust aufkommt:

  1. Die Transportverpackung muss zweckmässig sein, so dass die Ware ausreichend verpackt und geschützt ist. Bei unzureichender Verpackung zahlt die Transportversicherung nicht für den entstandenen Schaden.
  2. Die Schadensmeldung muss bei der Ablieferung am Zielort erfolgen. Bei Beschädigung oder Verlust muss der Schaden vom Fahrer quittiert werden. So kann eine schnelle und reibungslose Bearbeitung des Schadensfalles sichergestellt werden. Die nachträgliche Schadensmeldung erschwert den Prozess, da oft nicht mehr eindeutig festgestellt werden kann, wann und wo der Schaden entstanden ist.
  3. Es ist entscheidend, dass der Warenwert im Schadensfall zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, beispielsweise durch eine Rechnung. Wir bieten ausschließlich eine Neuwertversicherung an – eine Zeitwertversicherung ist nicht verfügbar. Für die Versicherung gebrauchter Gegenstände ist es erforderlich, vor Vertragsabschluss unseren Kundenservice zu kontaktieren, um eine individuelle Offerte zu erhalten.

Welche Waren kann ich versichern?

Wir transportieren fast alles, aber es gibt Ausnahmen. In unseren AGB sind diverse Waren aufgelistet, die nicht mit transportami transportiert werden dürfen. Diese Waren dürfen uns nicht zum Transport übergeben werden. Folglich wird die Haftung und Versicherung für diese ausgeschlossenen Güter abgelehnt.

Welchen Warenwert soll ich für die Versicherung angeben?

Die Versicherungssumme bezieht sich stets auf die gesamte Ware einer Sendung. Es ist nicht möglich Teilsummen resp. nur einen Teil der Ware zu versichern.

Als Gesamtwert der Ware für die Versicherung solltet ihr folgenden Wert eingeben:

Warenwert (Zeitwert*)
+ Verpackungskosten
+ Versicherungskosten
+ Frachtkosten

*Zeitwert: Neuwert – Wertminderung infolge Alter und Gebrauch

Wo finde ich detaillierte Informationen zur Haftung und Transportversicherung?

Wir haben euch die relevanten Dokumente nachfolgend verlinkt:

  • Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen in der aktuellen Fassung (ADSp)
  • DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008 (DTV-Güter 2008)
  • Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten (WorldCover-Plus 2019)
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