Der Abschluss einer Transportversicherung ist nicht zwingend notwendig, aber kann einem im Falle eines Transportschadens das böse Erwachen ersparen. Denn die Standardhaftung des Spediteurs fällt in der Regel sehr gering aus. Wir haben nachfolgend ein Beispiel zusammengestellt, um den Unterschied zwischen der Haftung des Spediteurs und dem Abschluss einer Transportversicherung deutlich zu machen:
Beispiel:Ein neues Fahrrad im Wert von 10.000 EUR wird von Aachen nach München transportiert. Das Sendungsgewicht beträgt 10 kg. Beim Entladen entsteht ein Totalschaden. Gemäss gesetzlicher Haftung (HGB) sind gerade mal 100 EUR versichert. Dahingegen kommt die Transportversicherung für den gesamten Schaden auf. Mit dieser Formel könnt ihr den Wert berechnen:
HGB (geseztliche Haftung): 8,33 SZR* (ca. 10 EUR) x 10 kg = 83,3 SZR (ca. 100 EUR) Transportversicherung: 10.000 EUR (volle Ersatzleistung)
* Das Sonderziehungsrecht (SRZ) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds und wird täglich neu festgesetzt. Wer den genauen Kurs wissen will, kann diesen online abfragen. In den vergangenen Jahren lag der Umrechnungskurs für 1 SRZ bei ca. 1.20 EUR.
Es gibt einige Punkte zu beachten, damit die Transportversicherung für einen Schaden oder Verlust aufkommt:
Wir transportieren fast alles, aber es gibt Ausnahmen. In unseren AGB sind diverse Waren aufgelistet, die nicht mit transportami transportiert werden dürfen. Diese Waren dürfen uns nicht zum Transport übergeben werden. Folglich wird die Haftung und Versicherung für diese ausgeschlossenen Güter abgelehnt.
Die Versicherungssumme bezieht sich stets auf die gesamte Ware einer Sendung. Es ist nicht möglich Teilsummen resp. nur einen Teil der Ware zu versichern.
Als Gesamtwert der Ware für die Versicherung solltet ihr folgenden Wert eingeben:
Warenwert (Zeitwert*)
+ Verpackungskosten
+ Versicherungskosten
+ Frachtkosten
*Zeitwert: Neuwert – Wertminderung infolge Alter und Gebrauch
Wir haben euch die relevanten Dokumente nachfolgend verlinkt: