Schaden melden
Transportschaden melden
Ist Ihre Sendung beschädigt angekommen oder fehlt etwas? Melden Sie den Schaden hier mit Ihrer Auftragsnummer und Fotos, unser Kundenservice hilft Ihnen bei der Abwicklung.
So gehen Sie vor
Einen Schaden richtig melden
- Bei der Zustellung: Ist ein Schaden äußerlich erkennbar, lassen Sie ihn sofort auf dem Lieferschein vermerken und vom Fahrer quittieren. Ohne diesen Vermerk auf dem Zustellnachweis kann ein solcher Schaden nicht an die Versicherung weitergegeben werden.
- Fotos machen: Fotografieren Sie den Schaden, die Verpackung und den Lieferschein mit Vermerk. Für jede Reklamation benötigt transportami eine aussagekräftige Fotodokumentation.
- Verdeckte Schäden: Schäden, die Sie erst beim Auspacken entdecken, melden Sie sofort nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung.
- Formular absenden: Geben Sie Ihre Auftragsnummer an und laden Sie die Fotos hoch. Unser Kundenservice meldet sich bei Ihnen.
Die Regeln zu Haftung und Reklamation stehen in unseren AGB unter Ziffer 11. Mehr zum Versicherungsschutz lesen Sie auf der Seite Transportversicherung.
Schadensmeldung
Schaden melden
Mit Auftragsnummer und Fotos kann unser Kundenservice Ihre Meldung ohne Rückfragen prüfen.
Ihre Schadensmeldung
Direkter Kontakt
Sara Laurentz
Kundenservice
Fragen zur Schadensmeldung? Unser Kundenservice hilft Ihnen per Telefon und E-Mail.
+49 2403 7487490 service@transportami.com
FAQ
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Häufige Fragen zu Schäden
Wurde Ihre Sendung beschädigt geliefert, handeln Sie sofort: Lassen Sie die Beschädigung auf dem Lieferschein vermerken und vom Fahrer quittieren, und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Bitte kontaktieren Sie dann transportami, um den Schadensfall zu melden. Wir werden Ihnen bei der Abwicklung des Schadens helfen.
1. Bei Schäden, die bereits bei der Anlieferung erkennbar waren, benötigen wir zwingend einen Zustellnachweis (POD), auf dem der Schaden vermerkt ist. Nur mit diesem Vermerk können wir den Fall zur Prüfung und möglichen Erstattung an unsere Versicherung weiterleiten.
2. Verdeckte Schäden, die bei der Anlieferung nicht sofort erkennbar waren, müssen sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung, gemeldet werden. Bitte reichen Sie hierfür eine schriftliche Schadensmeldung sowie aussagekräftige Fotos und den Wert der beschädigten Ware (Rechnung/Beleg für den Schadenwert) bei uns ein.
Über ihren Warenwert versichert ist die Ware nur, wenn eine Transportversicherung abgeschlossen wurde; maßgeblich sind die Bedingungen des Versicherers. Ohne Versicherung gilt die gesetzliche Haftung des Spediteurs.
Für Privatkunden ist die Transportversicherung automatisch enthalten. Gewerbekunden ist sie bei der Buchung vorausgewählt, sie können sie aber abwählen. Online versichern Sie Waren bis 15.000 € Warenwert; bei Abholung in der Schweiz ist keine Transportversicherung buchbar. Ohne Transportversicherung greift im Schadensfall nur die gesetzliche Haftung des Spediteurs. Die fällt in der Regel gering aus, weil sie sich nach dem Gewicht der Ware richtet und nicht nach ihrem Wert, und viele Gefahren sind davon ausgeschlossen. Was die Transportversicherung von transportami abdeckt, steht auf der Seite Transportversicherung.
Für gewerbliche Empfänger: An Werktagen ist die Zustellung zwischen 8 und 16 Uhr in der Regel unproblematisch, da meist jemand vor Ort ist, der die Ware entgegennehmen und unterschreiben kann. Eine Abstellgenehmigung ist dann in der Regel nicht notwendig.
Für Privatpersonen: Hier ist häufig nicht durchgehend jemand anwesend, um die Ware anzunehmen. Eine genaue Uhrzeit für die Zustellung können wir nicht vorab nennen.
Daher empfehlen wir Privatpersonen im Zweifel, eine Abstellgenehmigung zu erteilen.
Im Anmerkungsfeld im Bestellprozess kann ein konkreter Abstellort angegeben werden (z. B. „rechts neben der Haustür“).
Wichtig: Die Ware wird nur ebenerdig („frei Bordsteinkante“) abgestellt.
Ohne Abstellverfügung nimmt der Fahrer die Ware wieder mit ins Depot, wenn niemand angetroffen wird. Für eine erneute Anfahrt können wir bis zum doppelten Frachtpreis berechnen. Bei erteilter Abstellgenehmigung entfällt die Unterschrift auf dem Ablieferbeleg und der Fahrer stellt die Ware am Empfangsort ab. Nachteil: Im Schadensfall kann kein Vermerk auf dem Ablieferbeleg erfolgen, da keine persönliche Übergabe stattfindet. Das kann die Reklamation erschweren, denn im Schadenfall ist der Vermerk des Schadens auf dem Ablieferbeleg wichtig für die Meldung an die Versicherung. Privaten Versendern und Empfängern empfehlen wir stets die Buchung telefonischer Avisierungen, damit der Fahrer vor Abholung oder Ablieferung anruft.
Sara Laurentz
Kundenservice
Noch Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
+49 2403 7487490 service@transportami.com